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Gesellschaftsrecht

Dr. Dietz verfügt über umfangreiche rechtliche Erfahrungen sowohl im Bereich der Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA) als auch der Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co KG, GbR).

So berät er regelmäßig bei gesellschaftsrechtlichen Transaktionen wie Gründungen, Kapitalmaßnahmen, Umwandlungen, Verschmelzungen und Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Kapitalerhaltungsvorschriften. Die Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften und sonstigen Gesellschafterversammlungen gehören ebenfalls zu seinem Beratungsspektrum.